Do
19
Nov '09
Das Oberlandesgericht in Zelle Celle hat sich einmal mehr in die Schlage der Gerichte gestellt, die mit überraschenden Entscheidungen auf sich aufmerksam machen. Das scheint eine neue Strategie der Profilierung zu sein?! Im Urteil ging es um einen Kraftfahrzeugführer, der von der Polizei ertappt wurde, als er mit seinem Funkgerät hantierte. Der Richter hatte noch das Bußgeld und den obligatorischen “Punkt in Flensburg” bestätigt. Die Celler Richter waren – aus formalen Gründen (wie könnte es anders sein) – anderer Auffassung. In der Straßenverkehrsordnung sei nur von Handys und Autotelefonen die Rede, nicht aber von Funksprechgeräten.



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